Die Anspruchsgrundlage für Ihren heutigen Geburtstag entnehmen wir aus § 1 Abs. 1 Allgemeines Geburtstagsgesetz. Danach steht Ihnen damit frei unsere Gratulation anzunehmen oder Widerspruch bei der zuständigen Kammer einzulegen. Wir gehen nach Durchsicht Ihrer Unterlagen nicht davon aus, dass Sie Widerspruch einlegen möchten, weswegen wir umgehend einen Kurier zu Ihnen senden werden, der Ihnen einen Blumenstrauß zum Geburtstag überbringen wird. Den Lieferschein bitten wir zur Beweisführung persönlich gegenzuzeichnen.
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Die Kanzlei … gratuliert dem Mandaten ….. zum Geburtstag. Sie haben das Recht die Glückwünsche anzunehmen oder zu schweigen. Im Falle einer Aussage kann diese im Zweifelsfall zur Einladung zum Kaffee führen. Die Einladung zum Geburtstagskaffee ist nicht mit den anfallenden Spesen in der Honorarvereinbarung zu kompensieren, weswegen wir Sie recht herzlich bitten zum Kaffee uns ein Stück Torte anzubieten. Wir bedanken uns bei unserem Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen ihm alles Gute.
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Kanzlei …. gratuliert Mandant zum Geburtstag – STOP – Glückwünsche werden telegrafisch vorab übermittelt – STOP – Wir möchten ihm alles erdenktlich Gute wünschen – STOP – Auch wünschen wir uns eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit dem Mandanten – STOP – Dieses Telegram zerstört sich in 10 Sekunden selbst – STOP –
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Gegen 11.00 Uhr Vormittags am ….2013 ereignete sich ein folgender Vorfall: Unser Mandant hat Geburtstag. Die Polizei in …… bittet daher um Ihre Mithilfe zur Gratulationsübergabe an den Mandanten. Hinweise, die zur Auffindung des Mandanten führen, nimmt jede Polizeidienststelle entgegen. Für die Ergreifung des Mandanten, um ihm endlich persönlich gratulieren zu können, ist eine Belohnung in Höhe von 1 Kaffee und 1 Stück Torte ausgeschrieben. Der Mandant soll daher unbedingt lebend aufgegriffen werden.
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Dem Mandanten wird Folgendes in der Anklage zur Last gelegt. Am …. 2013 feierte er seinen … Geburtstag. An diesem Tag hatte der Rechtsanwalt seinen Mandanten zur Gratulation in ein Cafe eingeladen, um die langjährige Geschäftsbeziehung zu seinem treuen Mandanten zu pflegen. Der Anwalt gratulierte dem Mandanten am selben Tag persönlich, trank den Kaffee, verspeiste das Stück Torte und verabschiedete sich höflich von seinem Mandanten. Der Mandant verließ das Cafe ohne vom Wirt seine Glückwünsche und einen Gutschein abholen zu können. Der Mandant wird daher angeklagt seinen Gutschein im Cafe nicht eingelöst zu haben, den sein Rechtsanwalt ihm geschenkt hat.